Zum Zeitpunkt des Baus muss die gem Unterabschnitt 6.7.3.4 bestimmte Mindestwanddicke des Tankkrpers um 3 mm Korrosionszuschlag erhht werden. Die Wanddicke des Tankkrpers muss mit Ultraschall in der Halbzeit zwischen den wiederkehrenden Wasserdruckprfungen berprft werden und darf in keinem Fall geringer sein als die gem Unterabschnitt 6.7.3.4 bestimmte Mindestwanddicke.